Allgemeine Geschäfts­bedingungen EVENTs

Stand: 2021 – Dezember 

Strassenkicker Base

Betreiber und Vertragspartner:

Poldi Base GmbH & Co. KG
Schanzenstraße 6 – 20
51063 Köln
vertreten durch die
Lukas Podolski Verwaltungs-GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lukas Podolski
USt-ID-Nr.: DE 323168556
E-Mail: info@strassenkickerbase.de
www.strassenkickerbase.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vermietung und Events

der Poldi Base GmbH & Co. KG – strassenkickerbase.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vermietung und Events

der Poldi Base GmbH & Co. KG – strassenkickerbase.de

 

  • 1 Allgemeine Informationen – Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Folgenden auch AGB genannt – der Poldi Base GmbH & Co. KG – strassenkickerbase.de – im Folgenden auch nur strassenkickerbase.de, wir, uns oder unser genannt – gelten ausschließlich für alle Erklärungen gegenüber Ihnen, insbesondere alle Angebote an Sie und alle Rechtsgeschäfte mit Ihnen als unserem Kunden – im Folgenden Kunde genannt, insbesondere alle Lieferungen und Leistungen an Sie als unseren Kunden – im Folgenden auch nur Leistungen genannt. Diese AGB gelten auch für alle Erklärungen, Angebote und Rechtsgeschäfte, insbesondere Verträge über Leistungen und solche Leistungen, an Sie als Kunden vorbehaltlos in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Regelungen in den Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir auch in diesen Fällen nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich in Textform ihrer Geltung zugestimmt.

(2) Diese AGB gelten insbesondere im Vorfeld und für sämtliche Verträge zwischen der strassenkickerbase.de und dem Kunden über die Vermietung von Soccer-Courts, Konferenz- und sonstigen Flächen – nachfolgend nur Eventflächen genannt – sowie über die Durchführung von Events/Events, insbesondere Feiern, Präsentationen, Ausstellungen sowie Tagungen/Seminaren, etc. in Teilen unserer Räume oder in den Räumen gesamt – nachfolgend auch nur Events genannt – sowie für sämtliche dazugehörige Dienstleistungen.

(3) Diese AGB gelten gerade auch bereits im Rahmen der vorvertraglichen Kommunikation und Geschäftsanbahnung, damit insbesondere auch im Zusammenhang ob und wie ein Rechtsgeschäft über die Vermietung von Eventflächen oder die Durchführung von Events zustande gekommen ist.

(4) Die Unter- oder Weitervermietung von angemieteten Flächen und/oder Räumen, insbesondere Soccer-Courts, Eventflächen und/oder der Soccer-Halle insgesamt sowie öffentliche Einladungen und die Durchführung von Verkaufs-Events oder ähnlichen Events bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

(5) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Abschluss eines Vertrages oder Durchführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag in Textform niedergelegt.

(6) Unsere AGB gelten nur für Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

(7) Diese AGB gelten ebenfalls für sämtliche zukünftigen geschäftlichen Transaktionen zwischen uns und dem Kunden und sämtliche Leistungen an den Kunden, soweit diese geschäftlichen Transaktionen und Leistungen damit im Zusammenhang stehen.

 

  • 2 Angebot, Buchung – Annahme, Buchungsbestätigung; Angebotsdokumente

(1) Alle unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots an den Kunden dar, soweit in der eigenen Erklärung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

(2) Ist die Bestellung oder die Buchung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen. Eine solche Annahme oder Buchungsbestätigung kann auch durch Übermittlung einer Auftrags- oder Buchungsbestätigung, Zusendung einer Rechnung oder Erbringung einer Leistung an den Kunden erfolgen.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen sowie an sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch und insbesondere für solche Unterlagen, die dem Kunden schriftlich oder in Textform übermittelt werden und als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung in Textform nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

  • 3 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftrags- oder Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, d.h. an unserem Geschäftssitz, ausschließlich jeglicher Auslagen und öffentlicher Abgaben und Gebühren; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer (USt) ist, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, nicht in unseren Preisen enthalten; die USt wird in der für den Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung gesetzlichen Höhe mit der Rechnungsstellung abgerechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an Dritte abzutreten; dies gilt insbesondere für unsere Zahlungsansprüche.

(4) Der Abzug von Sconto bedarf einer besonderen Vereinbarung in Textform.

(5) Sofern sich aus unserer Auftrags- und Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung (der Preis) für unsere Leistung netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen über die Folgen des Zahlungsverzugs.

(6) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Falls wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder zumindest in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  • 4 Leistungsumfang und Leistungszeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Leistungs- und/oder Lieferzeit setzt den Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen und Unterlagen, den Eingang gegebenenfalls vereinbarter Anzahlungen oder Vorauszahlungen, soweit vereinbart die rechtzeitige Materialbereitstellung sowie die vorherige Abklärung aller organisatorischen und technischen Fragen voraus.

Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, sind angegebene Leistungs- und/oder Liefertermine nur voraussichtliche Leistungs- und/oder Liefertermine, welche sich kurzfristig ändern können. Solche Leistungs- und/oder Liefertermine sind für uns nur dann bindend, wenn diese durch uns ausdrücklich als bindend bestätigt werden.

 (2) Die Einhaltung unserer Leistungs- und/oder Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Sollte ein Kunde insbesondere seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, so sind wir berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung oder eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der durch uns zu erbringenden Leistungen, insbesondere der zu liefernden Gegenstände oder Erzeugnisse – in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Verzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

(6) Weitere Details unserer Haftung sind geregelt in § 11 Unsere Haftung.

 

(7) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten nach Maßgabe des  § 11 Unsere Haftung.

 

 

  • 5 Stornierung durch die Poldi Base GmbH & Co. KG – Strassenkickerbase.de

 

(1) Gewährt ein Einzelvertrag dem Kunden ein kostenloses Stornierungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist, so sind auch wir während dieser Frist berechtigt, den Vertrag kostenlos und ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Auf eine entsprechende Aufforderung unsererseits wird der Kunde binnen fünf Tagen mitteilen, ob er auf sein Stornierungsrecht verzichtet oder nicht. Erfolgt keine Mitteilung, so gilt dies als Verzicht auf ein solches Stornierungsrecht.

(2) Wird eine gemäß dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht innerhalb der angebotenen/vereinbarten Frist vom Kunden geleistet/beigestellt, sind wir berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu stornieren.

(3) Wir sind außerdem berechtigt, den Vertrag aus berechtigten, wichtigen Gründen zu stornieren. Ein berechtigter, wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. höhere Gewalt oder sonstige Umstände, die sich unserer Kontrolle entziehen, die Vertragserfüllung unmöglich machen ,

 

  1. Eventflächen auf der Grundlage irreführender oder falscher Angaben, z.B. zur Identität des Kunden oder zum Zweck der Buchung, gebucht werden,

 

  1. Eventflächen schuldhaft auf der Grundlage irreführender oder falscher Angaben oder aufgrund der Wiederholung wesentlicher Umstände, z.B. der Identität oder Zahlungsfähigkeit des Kunden oder des Zwecks der Buchung, gebucht werden,

 

  1. wir guten Grund zu der Annahme haben, dass die Erbringung unserer Leistungen für den betreffenden Kunden den reibungslosen Ablauf, die Sicherheit oder den Ruf unseres Unternehmens in einer Weise gefährden könnte, die nicht unserem Kontroll- oder Organisationsbereich zuzurechnen ist,

 

  1. der Zweck des Grundes für die Buchung und/oder Veranstaltung rechtswidrig ist

oder

  1. der Kunde Dritten die Nutzung der Eventflächen ohne unsere Zustimmung gestattet.

(4) Im Falle der berechtigten Stornierung, damit des berechtigten Rücktritts, vom Vertrag durch uns hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

 

  • 6 Stornierung durch den Kunden

(1) Der Kunde ist zur Stornierung von einem mit uns geschlossenen Vertrag nur berechtigt, wenn der Vertrag ein solches Stornierungsrecht ausdrücklich vorsieht, ein gesetzliches Stornierungs- und/oder Rücktrittsrecht besteht oder wir der Stornierung des Vertrages ausdrücklich zustimmen. Jede Vereinbarung über ein Stornierungsrecht oder über die Aufhebung dieses Vertrages muss in Textform erfolgen.

(2) Vereinbaren wir mit dem Kunden eine Frist, nach deren Ablauf das Recht zur kostenlosen Stornierung des Vertrages erlischt, so kann der Kunde den Vertrag nur bis zu diesem Ablauftermin stornieren, ohne dass eine Anspruch auf Zahlung oder Schadensersatz unsererseits besteht. Das Stornierungsrecht des Kunden verfällt jedoch, wenn es nicht innerhalb dieser Frist ausgeübt wird.

(3) Ist ein Stornierungsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Stornierungs- und/oder Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder stimmen wir der Stornierung des Vertrages nicht zu, behalten wir uns den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unabhängig davon vor, ob der Kunde die vereinbarten Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht. Allerdings müssen wir die Einnahmen aus der anderweitigen Nutzung der Eventflächen und auch unsere Kosteneinsparungen – infolge aus der Absage – in Anrechnung bringen.

(4) Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Preise oder einer Entschädigung verpflichtet, wenn er innerhalb von 30 Tagen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin absagt oder ohne ausdrückliche Berechtigung storniert. Die folgenden Stornierungsgebühren werden fällig:

  • mehr als 30 Tage vor dem Event/der Veranstaltung 0%
  • 30 bis 15 Tage vor Beginn des Events/der Veranstaltung 50%
  • 14 bis 7 Tage vor Beginn des Events/der Veranstaltung 75%
  • 6 Tage vor Beginn des Events/der Veranstaltung bis/inklusive Veranstaltungstag 100%

des jeweils vereinbarten Preises. In jedem Fall werden evtl. bereits entstandene oder nicht stornierbare Kosten von Dritten an den Kunden weiterberechnet, unabhängig von Stornierungszeitraum. 

 

  • 7 Änderung der Leistung/Eventzeit und zusätzliche Leistungen

(1) Wenn sich vereinbarte Start- und/oder Endzeiten von Events verzögern und wir diesen Änderungen zustimmen, können wir einen angemessenen Aufpreis für die während dieses Zeitraums zur Verfügung gestellten Dienstleistungen erheben, es sei denn, wir sind für die Verzögerung verantwortlich.

 (2) Die tatsächliche Personenzahl bei Events, bei denen Speisen und Getränke serviert werden, darf nicht mehr als 20% unter der im Veranstaltungsvertrag angegebenen Zahl liegen, unabhängig davon, wann die Personenzahl reduziert wurde.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns die endgültige Personenzahl mindestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

(4) Wenn sich die Anzahl der Personen erhöht, wird die tatsächliche Anzahl der anwesenden Personen als Grundlage für die Rechnung verwendet.

(5) Liegt die tatsächliche Personenzahl unter der angegebenen Endzahl, sind wir berechtigt, den Gästen die Differenz zwischen der tatsächlichen Personenzahl und der maximal zulässigen Reduzierung in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

 

 

  • 8 Mitbringen von Speisen und Getränken zu Events

Dem Kunden und seinen Gästen und/oder Teilnehmern an Events ist es nicht gestattet, eigene Speisen und Getränke zu Events mitzubringen, es sei denn, dies erfolgt mit unserer vorherigen Zustimmung. Wird diese Zustimmung erteilt, so wird eine Gebühr erhoben, um unsere entsprechenden Gemeinkosten zu decken.

 

  • 9 Technische Ausrüstung und Anschlüsse

(1) Bezieht der Veranstaltungsort auf Wunsch des Kunden technische und sonstige Einrichtungen von Dritten, so geschieht dies im Namen, im Auftrag und im Namen des Kunden. Der Kunde ist für den sorgfältigen Umgang mit den Geräten und deren Rückgabe in gutem Zustand verantwortlich und stellt uns hiermit von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Bereitstellung der Geräte ergeben, frei.

(2) Der Kunde muss unsere vorherige Zustimmung einholen, wenn er beabsichtigt, seine eigenen elektrischen Geräte an unser Stromnetz anzuschließen. Jedwede, durch den Gebrauch dieser Geräte verursachten Funktionsstörungen oder Schäden an unseren technischen Anlagen werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, wir haben diese Schäden verschuldet. Wir sind berechtigt, eine Pauschalgebühr zu erheben, um die Kosten für den von diesen Geräten verbrauchten Strom zu decken.

(3) Mit unserer Zustimmung kann der Kunde eigene Telefon-, Fax- und Datenübertragungseinrichtungen nutzen. Wir können dafür eine Anschlussgebühr erheben.

(4) Bleiben durch die Verwendung eigener Geräte des Kunden geeignete Geräte der Poldi Base GmbH & Co. KG – Strassenkickerbase.de ungenutzt, sind wir berechtigt, eine entsprechende Entschädigung zu berechnen.

(5) Störungen an von uns zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Geräten werden so schnell wie möglich behoben. Zahlungen dürfen jedoch nicht zurückgehalten oder gekürzt werden, es sei denn, wir sind für die genannten Funktionsstörungen verantwortlich.

 

  • 10 Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die von Kunden oder Gästen mitgebracht wurden

(1) Persönliche Gegenstände oder Gegenstände, die vom Kunden oder seinen Gästen zur Verwendung bei Events an den Veranstaltungsort gebracht werden, werden in den Eventflächenn auf eigenes Risiko des Kunden und der Gäste aufbewahrt. Wir lehnen auch die Haftung für den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung der genannten Gegenstände, einschließlich finanzieller Verluste, ab, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits zurückzuführen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind ferner die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Fälle, in denen nach den jeweiligen Umständen die Verwahrung eine vertragstypische Pflicht darstellt.

(2) Alle vom Kunden oder seinen Gästen mitgebrachten Dekorationsgegenstände müssen sämtlichen Brandschutzanforderungen entsprechen. Wir sind berechtigt, einen offiziellen Konformitätsnachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so können wir bereits installierte Materialien auf Kosten des Kunden entfernen. Der Kunde muss sich vor dem Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen mit uns abstimmen.

(3) Alle zur Ausstellung oder zu anderen Zwecken mitgebrachten Gegenstände sind unmittelbar nach Ende der Veranstaltung zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, können wir die genannten Gegenstände auf Kosten des Kunden entfernen und lagern. Werden die Gegenstände in einem Veranstaltungsraum zurückgelassen, können wir eine angemessene Gebühr für die Nutzung dieses Raumes erheben, bis er für die Wiederverwendung bereit ist.

 

 

  • 11 Unsere Haftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine solche wesentliche Vertragspflicht liegt nur dann vor, wenn der Kunde auf deren Erfüllung vertraut hat und auch vertrauen durfte.

(3) Handelt es sich bei den zugrunde liegenden Leistungsgegenständen um gebrauchte Gegenstände, sind Gewährleistungsansprüche, insbesondere Mängelansprüche, ausgeschlossen.

(4) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Soweit nicht vorstehend anderweitig geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

 

  • 12 Gemeinsame Haftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in § 11 Unsere Haftung vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

  • 13 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden in der gesamten Halle und/oder den vermieteten Eventflächen, insbesondere an dem Gebäude, den Einrichtungsgegenständen oder sonstigen Einrichtungen, die durch ihn, seine Gäste oder Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter oder sonstige verbundene Dritte verursacht werden.

(2) Der Kunde stellt uns hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Verhalten des Kunden, seiner Mitarbeiter, seiner Gäste und/oder eventueller Veranstaltungsteilnehmer oder Erfüllungsgehilfen des Gastes ergeben.

 

 

  • 14 Gewährleistung und/oder Haftung im Falle von Teilleistungen und/oder Materialbeistellungen durch den Kunden

(1) Werden Teilleistungen, Gegenstände oder Materialien vom Kunden zur Verfügung gestellt, liegt die volle Gewährleistung und Haftung für solche Leistungen, Teilleistungen und Gegenstände allein beim Kunden.

(2) Der Kunde übernimmt die Gewährleistung und haftet dafür, dass solche Teilleistungen, Gegenstände oder Materialien rechtzeitig, vereinbarungsgemäß und nach Art und Umfang für die Durchführung des vorliegenden Auftrags, insbesondere für die Durchführung und Abwicklung des vorliegenden Ereignisses, geeignet und verfügbar sind. Erbringt der Kunde solche Teilleistungen nicht oder nicht rechtzeitig, so verlängert sich unsere Leistungsfrist in angemessenem Verhältnis entsprechend. Außer in Fällen höherer Gewalt trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten, auch für Störungen und/oder Unterbrechungen des betreffenden Auftragsereignisses.

 

  • 15 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den durch uns zu liefernden Sachen bis zur Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüche vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Sachen zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sachen durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Sachen zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

(2) Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen, ohne vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Vertrag geltend zu machen.

 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Sachen pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

 

(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich  in Textform zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

 

(5) Der Kunde ist berechtigt, die Sachen im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sachen ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Sachen durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Sachen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sachen (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Sachen.

 

(7) Werden die Sachen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sachen (Fakturaendbetrag, einschließlich USt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

 

(8) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Sachen mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

 

(9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

 

  • 16 Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsmängel

(1) Erfolgt die Leistungserbringung durch uns nach Zeichnungen, Modellen, Mustern, unter Verwendung von beigestellten Teilen, oder Designs des Kunden oder nach sonstigen Vorgaben des Kunden oder sonstigen Spezifikationen, so steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Leistung hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden den Kunden auf uns bekannte Rechte hinweisen, sind jedoch nicht zu eigenen Recherchen verpflichtet. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich jeglichen uns hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung, insb. Dienstleistung und/oder Lieferung der Sachen von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm zustehendes Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Kunden und den Dritten einzustellen. Sollte uns durch diese Verzögerung die Weiterführung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.

 

(2) Die Eigentums-, Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insb. alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von uns oder von Dritten in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen und Zeichnungen stehen nicht dem Kunden, sondern uns zu. Auf Verlangen hat der Kunde die Unterlagen, Dokumente, Formen, Muster oder Modelle einschließlich aller etwaigen gefertigten Vervielfältigungen unverzüglich an uns herauszugeben.

 

(3) Im Falle von sonstigen Rechtsmängeln gilt § 6 und § 7 entsprechend.

 

  • 17 Rechte an Bildmaterial

(1) Sämtliche Rechte an im Zusammenhang mit unserer Leistungserbringung an den Kunden oder sonst mit der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden bei uns entstandenem Bildmaterial, insbesondere, jedoch nicht abschließend, an Foto- und Videoaufnahmen, stehen ausschließlich uns zu. Dies gilt insbesondere für sämtliche Nutzungsrechte, hier wiederum insbesondere für die Rechte zur Vervielfältigung und Verbreitung, auch in elektronischer Form, an solchem Bildmaterial.

 

(2) Diese Rechteinhaberschaft bei uns gilt auch insbesondere für Bildmaterial, auf welchen Beteiligte und/oder Mitarbeiter des Kunden oder geschützte Marken und/oder Symbole des Kunden im weitesten Sinn erkennbar oder zu sehen sind. Vorsorglich erfolgt eine entsprechende Rechteeinräumung durch den Kunden an uns.

 

 

 

  • 18 Gerichtsstand – Erfüllungsort

.(1) Ist der Kunde Kaufmann, ist der Gerichtsstand unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz oder Wohnsitz zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus einer Auftrags- oder Buchungsbestätigung von uns, aus einem Vertrag zwischen uns und dem Kunden oder aus diesen AGB nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in KÖLN, Deutschland, Erfüllungsort